Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt wurde:
Die Zufahrt mit dem LKW und Anhänger muss gewährleistet sein.
Das zu entsorgende Material geht in das Eigentum der Fa. Holzbau Gösseringer GmbH und CO KG über.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Gerüstkonstruktionen wie Fassadengerüst und Dachfanggerüst werden bauseits beigestellt.
Strom, Wasser, Aufenthaltsraum und sämtliche SiGe-Maßnahmen (z.B.: Unterschwimmschutz, Absicherung von Passanten, o.ä.) werden bauseits beigestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bzw. Bestellmaß.
Die Materialpreise sind abhängig von der Marktsituation und werden ggf. angepasst (Tagespreise).
Alle Kanthölzer werden den statischen Anforderungen entsprechend dimensioniert.
Eine statische Berechnung wird erst nach Auftragserteilung durchgeführt.
Der Anstrich der Hölzer ist bauseits herzustellen. Die RAL-Farbe ist anzugeben.
Beim Abmischen der Farbe anhand des Bestandes kann es zu stärkeren Abweichungen kommen.
Alle Leistungen, die nicht explizit angeboten wurden, sind nicht im Angebot enthalten.
Gültigkeit unseres Angebotes: 14 Tage
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gerichtsstand ist Spittal/Drau. Die DSGVO wird eingehalten!
DSGVO:
Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.
Wir speichern Ihre Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus im Rahmen der jeweils zur Anwendung gesetzlichen Aufbewahrung- und Dokumentationspflichten.
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit widerrufen werden.
ACHTUNG:
Holz ist ein Naturprodukt.
Daher sind jene Eigenschaften, die diesem naturgewachsenen Rohstoff
entsprechen oder typische Merkmale einer Holzart sind, keine Fehler.
Zum Beispiel:
> Vergrauung der Oberfläche ohne Oberflächenbehandlung.
> Farbunterschiede.
> Riss- und Schieferbildung an der Oberfläche durch das Arbeiten des Holzes.
> Verziehen oder Verwerfen durch Drehwuchs.
> Harzgallen oder Harzaustritte z.B.: bei einigen Nadelhölzern wie z. B. Kiefer und Lärche.
> Raue Stellen, hervorgerufen durch Wachstumsanomalien.
> Reine Bohrlöcher bei Harthölzern wie z. B. Bangkirai, hervorgerufen durch Frischholzinsekten.
> Auswaschungen bzw. Ausbluten bei einzelnen Holzarten (z. B. Eiche, Thermo-Esche, Massaranduba)
> Je nach Inhaltstoffen – wie z. B. Gerbsäure – kann es bei einzelnen Holzarten (Bangkirai, Lärche,
Eiche) durch Verunreinigungen mit eisenhaltigen Stoffen (Zementstaub, Dünger, Späne von Metall-
arbeiten) zu einer Reaktionsverfärbung auf der Oberfläche kommen.
> Etc
